Gartenstadt Hotel***

Maudacher Strasse 188 | 67065 Ludwigshafen | Fon: 06 21/55 00 791 | Fon: 06 21/55 10 51 | Fax: 06 21/55 10 54 | info@gartenstadt-hotel.de

Previous slide
Next slide

Herzlich Willkommen im Gartenstadt Hotel in Ludwigshafen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gartenstadt Hotels

1. Abschluss eines Vertrages

1.1 Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Leistungen zugesagt sind. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung zu bestätigen.

1.2 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.

2. An- und Abreise

2.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.

2.2 Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich .Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung, Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens 21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen.

3. Leistungen

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.2 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause bemühen. Der vertragliche Leitungsumfang des Hotels ergibt sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.

3.3 Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.

3.4 Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und Übernachtung‚ einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Gartenstadt Hotels entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen.

4. Zahlung

4.1 Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist spätestens bei Abreise des Gastes fällig .Das Hotel ist berechtigt ‚ jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Das Hotel darf, zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebendes Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer eines vom Gartenstadt Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.

4.2 Bei längerer Aufenthaltsdauer ist das Gartenstadt Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen, z.B.in Form von Wochenrechnungen, zu erstellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen.

4.3 Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger, eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.

4.4 Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Gartenstadt Hotel in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

4.5 Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Das Hotel ist berechtigt die Reservierung von einer Anzahlung abhängig zu machen. Bei Gruppenreservierungen behält sich das Hotel vor, das Kontingent der nicht in Anspruch genommen Zimmer zu verringern und/oder den vereinbarten Preis zu ändern, wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen werden.

5. Stornierungen

5.1 Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern und Arrangements können gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden: a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten. b) Bis 2 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten Leistungen. c) Bei weniger als 2 Wochen vor Anreise, 80% der vereinbarten Leistungen. Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als Gruppenreservierung bei einer Personenzahl ab 15.

5.2 Für Einzelreservierungen: Bei Stornierung bis 48 Stunden vor Anreise keine Kosten. Bei Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen noch storniert wurden oder zu spät storniert wurden, werden die Übernachtungskosten abzgl. nicht erbrachter Leistungen (z.B. Frühstück) in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich, ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die vorstehenden Stornogebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistung erzielt wurde.

6. Haftung

6.1 Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber dem Gartenstadt Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.

6.2 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Gartenstadt Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.

6.3 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal 3000 € für Geld und Wertsachen gemäß § 702 BGB jedoch nur bis 750 €, es sei denn, das Gartenstadt Hotel oder dessen Personal trifft ein Verschulden oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurde dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung gegeben.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner